Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.02.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
27.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2022
Eröffnungen
11.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2020
Termine
18.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2019
Termine
16.04.2015
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2012
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
11.04.2011
Sonstiges
05.01.2009
Sonstiges
02.01.2009
Eröffnungen
09.10.2008
Sicherungsmaßnahmen
12.06.2008
KNAUS TABBERT GROUP GMBH
12.06.2008
Beschlüsse und Erklärungen nach § 264 Abs. 3 HGB - Geschäftsjahr - 2007/2008 -
29.01.2008 Nachtrag zum Jahresabschluss zum 31.07.2006
24.08.2007 Jahresabschluss zum 31. Juli 2006